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Beiträge vom » August, 2008 «

Aufatmen bei Blog- und Forenbetreibern

Freitag, 29. August 2008 | Autor: Dr. Christoph Ohrmann

In bemerkenswerter Klarheit verneinte jüngst das AG Frankfurt a.M. in einer neueren Entscheidung (Urteil vom 16.07.2008 – 31 C 2575/07-17 – nicht rechtskräftig) eine generelle Prüfpflicht für Betreiber von Weblogs und Meinungsforen im Internet, auch wenn diese ausweislich kritische Inhalte und Diskussionen mit provozierendem Inhalt aufweisen.
Diese Art von Onlineangeboten steht unter dem besonderen Schutz der Presse und Meinungsäußerungsfreiheit, sodass bei einer Überspannung von Überwachungspflichten deren Existenz als Teil der Medienlandschaft gefährdet wäre. Eine Pflicht zur Überprüfung von Artikeln mit kritischen Stellungnahmen oder brisanten Inhalten vor ihrer Einstellung nach Kenntnis einer einzigen ehrverletzenden Äußerung würde im Ergebnis auch zu einer Kontrolle aller zulässigen Meinungsäußerungen führen und das gesamte Modell der Meinungsforen und Weblogs in Frage stellen.

Das Gericht stellt somit klar, dass der Betreiber eines Weblogs oder Meinungsforums nicht als Störer auf Unterlassung haftet, solange er i.S.d. § 10 Satz 1 Nr. 2 TMG nach Erlangung der Kenntnis die Rechtsverletzung unverzüglich beseitigt.

Das Urteil im Volltext ist zu finden auf der Homepage des Rechtsbeistands des Beklagten bzw. genau hier: AG Frankfurt/Main: Keine Vorab-Zensur bei Blogs und Foren (Volltext)

Quelle: Vertretbar Weblawg

Thema: Internetrecht & Multimediarecht, Verantwortlichkeit | Beitrag kommentieren

Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung …

Freitag, 29. August 2008 | Autor: Dr. Christoph Ohrmann

… von Rechten des geistigen Eigentums bald in Kraft. Genauer gesagt, am kommenden Montag, dem ersten September tritt das bereits im April vom Bundestag verabschiedete Gesetz in Kraft.

Ein Schwerpunkt der Änderungen an bestehenden Gesetzen (.pdf) betrifft dabei die Einführung eines Auskunftsanspruchs für Rechteinhaber gegenüber Dritten bei Urheberrechtsverletzungen. In Umsetzung der “Durchsetzungsrichtlinie” der EU (siehe Enforcement-Richtlinie 2004/48 EG, ABl. EU Nr. L 157 v. 30.04.2004, S. 68) besteht lediglich die Verpflichtung zur Einholung einer richterlichen Verfügung, wenn auf Verkehrsdaten zugegriffen werden soll.

Vielfach pauschal als Gesetz gegen Filesharer bezeichnet, gibt es Rechteinhabern die Möglichkeit effektiver gegen gewerbsmäßige Raubkopierer vorzugehen. Die Betonung liegt hier auf gewerbsmäßig und damit ist Anknüpfungspunkt gemäß § 101 Abs. 1 UrhG-E ein Handeln “gewerblichen Ausmaßes” (sowie eines “geschäftlichen Handelns” des Verletzers, was sich allerdings nur der Gesetzesbegründung entnehmen lässt). Liegt ein solches vor, kann unter Umgehung des üblichen Weges über die Staatsanwaltschaften auch ein Zivilgericht die benötigten Informationen (Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber) vom Internet-Service-Provider anfordern und herausgeben.

Thema: Gesetzgebung & Politik, Internetrecht & Multimediarecht | Beitrag kommentieren

Gerichte überlastet – Raubkopieren “geduldet”

Donnerstag, 7. August 2008 | Autor: Dr. Christoph Ohrmann

Nachdem teilweise Gerichte bereits die Akteneinsicht über das strafrechtliche Ermittlungsverfahren verweigerten, sieht nun eine neue “Richtlinie” für Nordrhein-Westfalen vor, dass grundsätzlich nur noch gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen durch Raubkopierer bzw. “Intensivnutzer” verfolgt werden. Die Grenze soll hierbei bei ca. 200 illegalen heruntergeladenen Dateien liegen. In anderen Bundesländern wie Bayern oder Baden-Würtemberg bemisst sich diese bei Schadenswerten ab 3000 Euro. Das Land Sachsen-Anhalt weist sich hier als Paradies für Filesharing-Nutzer aus, denn ermittelt werden soll dort erst ab 3000 Dateien bzw. 200 Filmdateien.

Begründet wird diese Entscheidung von der Staatsanwälten mit der Unverhältnismäßigkeit Hausdurchsuchungen bei Nutzern vorzunehmen, die lediglich einzelne Dateien herunterladen. Laut Oberstaatsanwältin Vera Junker sei

“dieser Aufwand [...] gemessen an der Tat unverhältnismäßig”

Als denkbar erscheint es allerdings auch, dass der immense personelle Aufwand die Staatsanwaltschaften auf Dauer schlicht zu lähmen droht. Somit scheint die neue Einnahmequelle von Abmahnanwälten, massenhaft Strafanzeigen auf Kosten der Steuerzahler zu stellen, in Zukunft zu versiegen.

Quelle: Welt Online

Thema: Allgemein | Beitrag kommentieren